Berengar Bläulich
Später Nachfahre des Wikingers und Entdeckers Olaf des Blauen. Obwohl er seine Abstammung nicht einwandfrei dokumentieren kann, nimmt er ein Erbrecht in Anspruch, das umfassende Folgen zeitigt.

Er erfährt dabei Rechtshilfe durch einen auf Grundverkehrsangelegenheiten und Erbrecht spezialisierten Anwalt, der in der Fachwelt offenbar hoch geachtet ist und sogar einen Ehrentitel erwarb, Justizrat Wendig.
Ein interessanter Nebenaspekt des Falles ist die offenbar in Erbangelegenheiten selektiv geltende Beweislastumkehr.