Berengar Bläulich

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Später Nachfahre des Wikingers und Entdeckers Olaf des Blauen. Obwohl er seine Abstammung nicht einwandfrei dokumentieren kann, nimmt er ein Erbrecht in Anspruch, das umfassende Folgen zeitigt.

Berengar Bläulich nimmt auf der Grundlage des Codex Raptus ein historisches Dokument in Besitz und beansprucht die Rechtsfolgen daraus (TGDD 001, 41, 5).

Er erfährt dabei Rechtshilfe durch einen auf Grundverkehrsangelegenheiten und Erbrecht spezialisierten Anwalt, der in der Fachwelt offenbar hoch geachtet ist und sogar einen Ehrentitel erwarb, Justizrat Wendig.

Ein interessanter Nebenaspekt des Falles ist die offenbar in Erbangelegenheiten selektiv geltende Beweislastumkehr.