Berengar Bläulich: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Später Nachfahre des Wikingers und Entdeckers Olaf des Blauen. Obwohl er seine Abstammung nicht einwandfrei dokumentieren kann, nimmt er ein Erbrecht in Anspruch, das umfassende Folgen zeitigt. | Später Nachfahre des Wikingers und Entdeckers Olaf des Blauen. Obwohl er seine Abstammung nicht einwandfrei dokumentieren kann, nimmt er ein Erbrecht in Anspruch, das umfassende Folgen zeitigt. | ||
[[Datei:Berengar Blaeulich.jpg|mini|300x300px|Berengar Bläulich nimmt auf der Grundlage des [[Codex Raptus]] ein historisches Dokument in Besitz und beansprucht die Rechtsfolgen daraus (TGDD 001, 41, 5).]] | [[Datei:Berengar Blaeulich.jpg|mini|300x300px|Berengar Bläulich nimmt auf der Grundlage des [[Codex Raptus]] ein historisches Dokument in Besitz und beansprucht die Rechtsfolgen daraus (TGDD 001, 41, 5).]] | ||
Er erfährt dabei Rechtshilfe durch einen auf Grundverkehrsangelegenheiten und Erbrecht spezialisierten Anwalt, der in der Fachwelt offenbar hoch geachtet ist und sogar einen Ehrentitel erwarb, Justizrat Wendig. | Er erfährt dabei Rechtshilfe durch einen auf Grundverkehrsangelegenheiten und Erbrecht spezialisierten Anwalt, der in der Fachwelt offenbar hoch geachtet ist und sogar einen Ehrentitel erwarb, [[Justizrat Wendig]]. | ||
Ein interessanter Nebenaspekt des Falles ist die offenbar in Erbangelegenheiten selektiv geltende Beweislastumkehr. | Ein interessanter Nebenaspekt des Falles ist die offenbar in Erbangelegenheiten selektiv geltende Beweislastumkehr. |
Aktuelle Version vom 23. Dezember 2024, 17:37 Uhr
Später Nachfahre des Wikingers und Entdeckers Olaf des Blauen. Obwohl er seine Abstammung nicht einwandfrei dokumentieren kann, nimmt er ein Erbrecht in Anspruch, das umfassende Folgen zeitigt.

Er erfährt dabei Rechtshilfe durch einen auf Grundverkehrsangelegenheiten und Erbrecht spezialisierten Anwalt, der in der Fachwelt offenbar hoch geachtet ist und sogar einen Ehrentitel erwarb, Justizrat Wendig.
Ein interessanter Nebenaspekt des Falles ist die offenbar in Erbangelegenheiten selektiv geltende Beweislastumkehr.
Quellen
- Donald Duck und der goldene Helm (OS 408-02; deutsch: TGDD 1, CBC 10)